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Prüfungsordung
Die aktuelle PO´09 und einige Erläuterungen dazu findet ihr hier.
Für die Umstellung von PO 99 auf 09 sind folgende Dokumente zu empfehlen:
Zum einen die Prüfungsszenarien PO 09
und die Hinweise zu den neuen Rücktrittsregularien für PO 99/ 01.
Diese Dokumente sind vorläufige Fassungen. Wir übernehmen keine Garantie für die Korrektheit des Inhalts.
Die folgende Erläuterung bezieht sich auf die PO 99:
Aber wir haben Euch ja ein bisschen mehr als nur einen Link zur Prüfungsordnung versprochen.
Mist! Na gut, unterteilen wir das ganze erst einmal in Allgemeines, Grundstudium, Fachstudium, Vertiefungsstudium und Abschlussprüfung.
(aber wir übernehmen keine Gewähr auf Richtigkeit und Vollständigkeit, wir haben lediglich versucht,
den Juristentext ins Norddeutsche zu übersetzen!)
Allgemeines
In der Prüfungsordnung sind der Aufbau des Studiums, Abschlüsse,
Prüfungsformen etc. geregelt. Das Ding ist also gar nicht so unwichtig. Wenn Ihr zum Beispiel mal einen Antrag
an den Prüfungsausschuss stellen müsst, ist es nicht schlecht, mal in die PO hineinzuschauen und Euch vielleicht sogar auf einen Paragraphen zu beziehen.
In der PO ist in § 6 auch die Anerkennung bereits erbrachter Studienzeiten bzw. –leistungen geregelt.
Wenn Ihr wissen möchtet, was die Noten, die Ihr für die Prüfungen bekommt, wirklich bedeuten, schaut mal unter § 11 nach ;-).
Ganz wichtig ist der Punkt Krankmeldungen (§ 10)!!! Das wird leider immer wieder falsch gemacht, und es kommt dann zu unnötigen Komplikationen.
Aber bevor wir hier jetzt was Falsches schreiben, verweisen wir dazu lieber auf die Erläuterungen des Studiendekanats.
Die sind zwar etwas umfangreicher aber auf jeden Fall richtig ;-).
Grundstudium
In der PO heißt das Vorprüfung, womit Euer Vordiplom gemeint ist. Für das Vordiplom müsst Ihr 68 Bonuspunkte (entspricht 17 Kursen) erwirtschaften und am Projektkurs teilnehmen.
Das Dumme daran ist nur, dass Ihr maximal 12 Maluspunkte bekommen dürft (§ 14).
Das heißt, Ihr dürft höchstens drei Kurse nicht bestehen.
Ein Kurs ist immer dann nicht bestanden, wenn Ihr sowohl die Erst- als auch die Wiederholungsprüfung (§ 12) in den Sand (also schlechter als 4,0) gesetzt habt.
Ist Euer Maluspunktekonto voll, so könnt Ihr einen Antrag an den Prüfungsausschuss auf Tilgung der Maluspunkte stellen (§ 13 Abs. 7).
Wenn Ihr die oben genannten Vorleistungen erbracht habt, bekommt Ihr Euer heiß ersehntes Vordiplom.
Jetzt seid Ihr nicht mehr stud-ing, sondern cand-ing. Waaaaahnsinn!!!
Auf jeden Fall bekommt Ihr auch eine Note für das Vordiplom und die ergibt sich aus dem gewichteten Mittel aller Noten folgendermaßen
(§ 11 Abs. 6): bis 1,50 „sehr gut“, über 1,50 bis 2,50 „gut“, über 2,50 bis 3,50 „befriedigend“ und über 3,50 bis 4,00 „ausreichend“.
Kleiner Tipp: Rechnet doch zwischendurch mal Eure Note aus. Bei einer 2,60 zum Beispiel könnte man sich das nächste Semester ein bisschen mehr anstrengen ;-)
Fachstudium
Zur Fachprüfung zugelassen werdet Ihr, wenn Ihr die Vorprüfung
bestanden habt. Habt Ihr die Vorprüfung noch nicht bestanden,
so könnt Ihr einen Antrag stellen und bekommt gewisse Auflagen,
die Ihr innerhalb von zwei Semestern zu erfüllen habt (§ 18).
Um die Fachprüfung zu bestehen, müsst Ihr 80 Bonuspunkte
(also 20 Kurse) sammeln. Ihr dürft höchstens 16 Maluspunkte
auf dem Maluspunktekonto haben (was Ihr Euch einmal löschen lassen
könnt
(siehe oben)). Die Kurse des Fachstudiums sind in sieben Fachgebiete
unterteilt, aus denen Ihr jeweils mindestens zwei Kurse belegen müsst
(§ 17). Das ergibt ein Mindestsoll von 14 Kursen. Die restlichen
sechs Kurse könnt Ihr frei wählen (auch außerhalb unseres
Fachbereichs). Aus diesem Grund solltet Ihr auch ein Auslandsstudium
am Besten im Fachstudium absolvieren.
Bis zum Ende des Fachstudiums müsst Ihr auch Euer Praktikum (13
Wochen) gemacht haben. Das wird in der Prüfungsordnung aber nur
kurz unter § 20 erwähnt, mehr zum Praktikum findet Ihr hier.
Zur bestandenen Fachprüfung gehört auch die vierwöchige
Projektarbeit (§ 19). Die erfahrungsgemäß beste Zeit,
die Projektarbeit zu schreiben, ist in den Sommerferien zwischen dem
sechsten und siebten Semester, da Ihr dann schon ein paar Kurse aus
dem Fachstudium gehört habt und in den Ferien ausreichend Zeit
für eine solche Arbeit ist. Wir raten Euch deutlich davon ab,
die Projektarbeit während des Semesters zu schreiben. Das ist
viel zu stressig!!! Die Projektarbeit sollt Ihr möglichst in Gruppenarbeit
(maximal drei Studies) anfertigen.
Vertiefungsstudium
Zur Vertiefungsprüfung zugelassen werdet Ihr, wenn Ihr die Fachprüfung
bestanden habt oder einen nach § 6 gleichwertigen Bachelorabschluss
habt. Habt Ihr die Fachprüfung noch nicht bestanden, so könnt
Ihr einen Antrag stellen und bekommt gewisse Auflagen, die Ihr innerhalb
von zwei Semestern zu erfüllen habt (§ 18).
Das Vertiefungsstudium ist in drei Fachrichtungen aufgeteilt. Für
eine davon müsst Ihr Euch entscheiden und anmelden!!! Im Vertiefungsstudium
müsst Ihr insgesamt acht Kurse (32 Bonuspunkte) belegen, wovon
mindestens vier und höchstens sechs aus Eurer Fachrichtung sein
müssen bzw. dürfen. Im Vertiefungsstudium dürft Ihr
höchstens acht Maluspunkte haben (jaja, die könnt Ihr einmal
löschen... (siehe oben)) (§ 21).
Im Vertiefungsstudium müsst Ihr in Eurer Vertiefungsrichtung eine
vierwöchige Studienarbeit schreiben. Diese darf nicht vom gleichen
Prüfer wie die Projektarbeit abgenommen werden. Die Anmeldung
zur Studienarbeit setzt die bestandene Fachprüfung voraus und
muss zwei Wochen vor Beginn der Arbeit erfolgen.
Abschlussprüfung
Ihr habt die Wahl zwischen drei Abschlüssen (§ 25):
- Diplomprüfung = Fachprüfung + Vertiefungsprüfung +
Diplomarbeit (12 Wochen)
- Bachelorprüfung = Fachprüfung + Bachelorarbeit (8 Wochen)
- Masterprüfung = Vertiefungsprüfung + Masterarbeit (12 Wochen)
(Voraussetzung: Bachelorprüfung)
Zu der Diplom- oder Masterarbeit zugelassen werdet Ihr, wenn Ihr die
Vertiefungsprüfung bestanden habt. Zur Bachelorarbeit werdet Ihr
dementsprechend zugelassen, wenn Ihr die Fachprüfung bestanden
habt. Habt Ihr die Voraussetzungen noch nicht komplett erfüllt,
so könnt Ihr mit einem gut begründeten Antrag an den Prüfungsausschuss
evtl. schon eher anfangen (§ 26).
Wenn Ihr einen Bachelortitel Euer Eigen nennen möchtet und die
Studienarbeit schon geschrieben habt, so könnt Ihr Euch diese
in Verbindung mit einer mündlichen Ergänzungsprüfung
als Bachelorarbeit anerkennen lassen. Beantragen müsst Ihr das
beim Prüfungsausschuss. Die mündliche Prüfung wird von
zwei Prüfern abgenommen, von denen einer der Prüfer der Studienarbeit
sein soll (§ 27 Abs. 9).
So, wir hoffen, dass wir Euch die Prüfungsordnung ein wenig näher
bringen konnten. Ganz vollständig war das bestimmt nicht. Wenn
also in einigen Punkten noch Unklarheit herrscht, kommt einfach zu
uns in die Sprechstunden oder schaut selbst in die Prüfungsordnung
rein.
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